Unsere Frage des Monats aus Heft 08/15

Wirklich sicher?

Hat er seinen Tod fahrlässig in Kaufgenommen? Noch immer ermittelt die Dortmunder Staatsanwaltschaft, wieso am Pfingstwochenende ein 20-Jähriger zwischen zwei als Doppeltraktion verkehrende Wagen der Linie U43 gekommen ist.

 

Befragen können die Beamten den jungen Mann nicht mehr. Als die beiden Stadtbahnfahrzeuge am Samstag kurz vor Mitternacht die Haltestelle Knappschaftskrankenhaus verlassen, schleifen sie den Brackeler sieben Stationen in Richtung Innenstadt mit.

Unterwegs verliert er beide Beine und einen Arm – erst nach etwa drei Kilometern bemerken Passanten und Fahrgäste den furchtbaren Unfall. Ein Griff zur Notbremse bringt die Wagen zum Halten.

Zwar kommt der 20-Jährige anschließend sofort ins Krankenhaus, doch dort erliegt er seinen schweren Verletzungen – ohne noch einmal ansprechbar gewesen zu sein.

Nach diesen schrecklichen Ereignissen breitete sich nicht nur in Dortmund große Betroffenheit aus.

Parallel tauschten sich Menschen in vielen deutschen Städten über die Frage der Sicherheit von Stadt- und Straßenbahnzügen, aber auch von Bussen mit Anhängern aus.

In den Redaktionen zahlreicher Zeitungen sowie Rundfunksender meldeten sich Augenzeugen, welche in der Vergangenheit diverse Fahrgäste beim Übersteigen der Kupplungen beobachtet hatten.

Ob aber der in Dortmund am Pfingstwochenende so tragisch ums Leben gekommene junge Mann zu dieser Gruppe „lebensmüder Zeitgenossen“ gehörte, wird wie eingangs berichtet noch immer untersucht– er könnte durchaus auch am Bahnsteigausgerutscht sein.

Inwieweit Alkoholdabei im Spiel war, fällt allerdings ebenfalls in den Bereich der Spekulationen – deshalb sei das hier nicht weiter diskutiert. Denn egal was genau passiert ist: Dem Unfallopfer und den Hinterbliebenen gilt unser Mitgefühl!

Um das erste Unglück dieser Art handelt es sich beim Vorfall in Dortmund seit Einführung des Betriebes mit gekuppelten Fahrzeugen indes nicht. Das Übersteigen der Kupplungen ist deshalb streng verboten.

der Kupplungen ist deshalb streng verboten. In osteuropäischen Ländern hängen aus diesem Grund zwischen den Wagen oft bewegliche Gitter; in Magdeburg und bei verschiedenen Wagen der OEG werden Warntafeln auf die Kupplungen gesteckt. Die unten stehende Aufnahme aus Lodsch zeigt, wie zum Beispiel in Polen der Raum zwischen zwei Straßenbahnwagen gesichert wird:

Die Aufnahme aus Lodsch zeigt, wie zum Beispiel in Polen der Raum zwischen zwei Straßenbahnwagen gesichert wird. FOTO: FREDERIK BUCHLEITNER

Wo deutsche Stadtbusse heute wieder mit Anhänger verkehren dürfen, dort sperren Gummibänder den Raum zwischen beiden Fahrzeugen meist ab, um der menschlichen Unvernunft Einhalt zu gebieten.

Doch brauchen wir auch in Deutschland bald Metallgitter oder Gummibänder an allen Straßen- und Stadtbahn-Traktionen? Was meinen Sie, liebe Leser?
 

Unsere Frage des Monats:

Wie sollten die Aufsichtsbehörden auf den Todesfall in Dortmund reagieren? Müssen die Sicherheitsvorschriften geändert werden? 

Schreiben Sie uns Ihren Standpunkt per E-Mail an: redaktion@strassenbahn-magazin.de. Die interessantesten Zuschriften veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe oder hier an dieser Stelle.

Es ging unter anderem diese Antworte ein:

Heinz G. schreibt aus Hamburg:

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