Zwei Schritte vor, drei zurück?
Unter Rot-Grün hin zu oberirdischen Neubaustrecken
Bei der Landtagswahl vom 14. Mai 1995 verlor die SPD nach 15 Jahren wieder die absolute Mehrheit in ihrem »Stammland« Nordrhein-Westfalen und musste eine Koalition mit den Grünen eingehen. Die Regierungsbeteiligung der Ökopartei blieb nicht ohne Folgen für die Landesverkehrspolitik: Rot-Grün vollzog einen Schwenk weg von der Tunnelförderung hin zur Förderung oberirdischer Straßenbahnneubaustrecken. Am 25. Juni 1998 legte der damalige Wirtschafts- und Verkehrsminister Bodo Hombach (SPD) den ÖPNV-Bedarfsplan Schiene vor, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen bis 2015 insgesamt 18 Mrd. DM (rund 9,2 Mrd. €) in den Ausbau von Straßen- und Stadtbahnen sowie den Eisenbahnregionalverkehr investieren wollte. Die diesem Ausbauplan zugrunde liegende Förderphilosophie strebte eine effizientere Nutzung der mit großem finanziellen Aufwand gebauten Stadtbahn-(Tunnel-) Anlagen durch die Verlängerung oberirdischer Bestandsstrecken bzw. deren Neubau an.3,6 Mrd. DM waren für bereits laufende oder fest zugesagte ÖPNV-Projekte vorgesehen. Kernstück des Bedarfsplans waren jedoch 210 von den Kommunen neu zur Förderung eingereichte Nahverkehrsvorhaben, die gemäß ihres Nutzen-Kosten-Quotienten aus dem standardisierten Bewertungsverfahren des Gemeinde-Verkehrsfinanzierungs-Gesetzes (GVFG) in drei Förderkategorien mit entsprechenden Realisierungshorizonten eingeordnet wurden:
• vordringlicher Bedarf (zu realisieren bis 2007, 88 Projekte, 4,7 Mrd. DM),
• weiterer Bedarf (zu realisieren bis 2015, 52 Projekte, 6,1 Mrd. DM) und
• möglicher späterer Bedarf (zu realisieren ab 2015, 70 Projekte, könnten bei Umsetzungsschwierigkeiten bei anderen Vorhaben vorgezogen werden).
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