Rolle vorwärts zurück?

Niederflurigkeit, lautet in Deutschland nun inzwischen seit 25 Jahren der Trend bei allen Straßenbahnbetrieben. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es kaum noch Städte, in denen ausschließlich hochflurige Wagen zum Einsatz kommen. Fast alleiniges Beschaffungskriterium ist ein bequemer Zustieg für alle Fahrgäste – auch für die mit Kinderwagen, Gehhilfen und eben Rollstühlen …
 

Doch letztere Geräte sind jetzt scheinbar ins Fadenkreuz des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) geraten. Denn dieser hat von der Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen e. V. (STUVA) in Köln ein Gutachten über Gefahren bei der Beförderung von Elektro-Rollstühlen in Auftrag geben. In ihrer Untersuchung sind die Experten zum Schluss gekommen, dass von diesen Elektromobilen in Bussen für andere Fahrgäste ein „erhebliches Gefährdungspotenzial“ ausgehe. Aufgrund ihres Gewichtes sei nicht auszuschließen, dass so ein Rollstuhl bei Notbremsungen andere Reisende einklemme.

Die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) reagierten Anfang Januar 2015 mit aller Konsequenz: Sie hoben die Beförderungserlaubnis für Elektro-Rollstühle nicht nur in Bussen, sondern auch in allen Stadt- und Straßenbahnwagen auf! Für Ende Januar waren dazu mehrere Gespräche mit verschiedenen Verbänden angekündigt, deren Ergebnisse vor Redaktionsschluss nicht vorlagen.

Im Januar blieben indes zahlreiche E-Rolli-Fahrer an den KVB-Haltestellen ratlos zurück. Nicht nur sie fragten sich: „Was soll das?“ Wozu wird einerseits alles dafür getan, dem Reisenden jegliche Anstrengung beim Ein- und Ausstieg zu nehmen, wenn diejenigen, die einen niveaugleichen Zustieg am allermeisten benötigen, jetzt außen vor bleiben sollen?

Andererseits muss davon ausgegangen werden, dass die Gutachter der STUVA ihre Arbeit ganz sicher nicht auf die leichte Schulter genommen haben und auch der VDV seine Beweggründe dafür hatte, eine solche Untersuchung zu veranlassen. Rein logisch betrachtet klingt das Ergebnis des Gutachtens ja auch plausibel. Jeder kann sich den Schmerz vorstellen, wenn er im schlimmsten Falle bei einer Kollision von einem schweren Gegenstand eingeklemmt wird. Aber ist ein Beförderungsverbot der richtige Weg, um dieses Risiko auszuschließen? Heute sind es Rollstühle – morgen die Kinderwagen? Wo ist die Grenze?

Unsere Frage des Monats:

Welche Erfahrungen und Erlebnisse haben Sie mit Elektro- Rollstühlen in Stadt- und Straßenbahnen gemacht?

Schreiben Sie uns Ihren Standpunkt per E-Mail an: redaktion@strassenbahn-magazin.de. Die interessantesten Zuschriften veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe oder hier an dieser Stelle:

Es sind einige interessante Reaktionen auf unsere Frage des Monats eingetroffen. Vielen Dank für Ihre Einsendungen!

Thomas K. schreibt:

„Soweit es mir bekannt ist, geht es beim Ausschluss von der Beförderung nicht um klassische Elektrorollstühle, sondern um die sogenannten „Scooter“. Damit sind die Elektromobile mit Lenker und Tiefeinstieg gemeint, die im Prinzip Motorroller mit vier Rädern sind. Diese Mobile können in jedem Sanitätsfachhandel erworben werden und sind vorrangig für ältere Menschen zur Erleichterung ihres Alltags gedacht und nicht als Krankenfahrstuhl für Mobilitätseingeschränkte. Auf diesen Mobilen sitzen die Benutzer relativ weit oben, was einen hohen Schwerpunkt und damit die besondere Gefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln zur Folge hat.

Damit halte ich die Aussage der derart handelnden Verkehrsbetriebe für nachvollziehbar. Die Beförderungsbedingungen sehen meines Erachtens stets vor, dass sich ein Fahrgast einen festen Halt verschafft und eine sichere Position im Fahrzeug einnimmt, um sein eigenes Risiko und das der anderen Fahrgäste im Gefahrenfall zu minimieren. Damit ist jeder Fahrgast, der dazu nicht in der Lage ist, von der Beförderung ausgeschlossen - somit ist das keine neue oder auf Nutzer der Scooter ausgerichtete Regelung, die Erwähnung der Elektromobile ist lediglich ein Beispiel.

Wer wirklich und nachweisbar auf einen Scooter angewiesen ist, hat natürlich das Nachsehen. Denn dem gern vorgebrachten Argument, dass man ja mit diesen Mobilen seine Wege zurücklegen könne, steht eine begrenzte Reichweite entgegen. Meines Erachtens sind diese Fahrzeuge nicht nur daher sehr eingeschränkt alltagstauglich und werden in der Regel auch nicht von den Krankenkassen unterstützt. Der klassische Elektrorollstuhl wäre hier das Mittel der Wahl. Vergleichen könnte man diese beiden Hilfsmittel mit den SUV und normalen PKW – man kann bequemer einsteigen und hat eine hervorragende Sicht, aber die schiere Größe hat handfeste Nachteile.

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