Vom Kompromiss zum Erfolgsmodell

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Im Mai 1973, die ersten beiden Kölner Prototypen waren vor wenigen Wochen ausgeliefert worden, empfahl die SRR nach Erstellung der Bau- und Lieferunterlagen dem Verkehrsministerium des Landes, einen Auftrag über den Bau von vier Prototypen zu bezuschussen.

Der Versuchs und Modellbetrieb sollte nun auf der Strecke Essen Hbf – Mülheim-Heißen stattfinden die weitgehend kreuzungsfrei im Mittelstreifen einer Bundesstraße verlief und daher, aber auch wegen ihrer geringeren Länge schneller umzubauen war.

Stadtbahn nur auf Normalspur
Die eingetretenen Verzögerungen, bei der sich etliche Städte im Rhein-Ruhr Raum nun benachteiligt fühlten, führten in den Jahren 1973 und 1974 zu einer erneuten Systemdiskussion, wobei vor allem der Ruf nach einfacheren, kostengünstigeren und damit auch schneller zu verwirklichenden Lösungen laut wurde. 

Erörtert wurde nun ein Bau- und Betriebsstufenprogramm unter Einbeziehung von so genannten Vorlaufbetriebsstufen, bei denen auch Streckenabschnitte im Straßenraum und sogar ein Mischbetrieb mit Straßenbahnen kein Tabu mehr darstellten. Den Entscheidungsträgern im Ruhrgebiet war nicht verborgen geblieben, dass es mit dem Stadtbahnwagen Typ B im Rhein-Sieg Raum ein Fahrzeug gab, welches die Voraussetzungen dafür erfüllte. Nicht abrücken wollte man aber von dem Wechsel von der Meter- zur Normalspur bei Umstieg auf Stadtbahnbetrieb.

Für eine endgültige Entscheidung über den Wagentyp der Stadtbahn Rhein-Ruhr sollten nun Alternativen zum Stadtbahnwagen A untersucht werden. Die betroffenen Ruhrgebietsstädte erhielten im September 1973 vom Verkehrsministerium die Aufforderung, für die bei ihnen geplanten Strecken die Möglichkeiten des Einsatzes des Stadtbahnwagen B und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Baufolgeplanungen durchzuführen. 

Berliner U-Bahnwagen im Gespräch
Auch die Tauglichkeit des Berliner U-Bahn-Wagens vom Typ F74 sollte geprüft werden, hierbei handelte es sich ebenfalls um einen Doppeltriebwagen, der aber kürzer war, daher über ein geringeres Platzangebot ver­fügte und nicht im automatischen Betrieb einzusetzen war. Es drohte nämlich die Situation, dass Modellstrecke Essen – Mülheim eher fertig gestellt sein würde als die dafür notwendigen Fahrzeuge.

Die F74 sollten entweder gemietet oder zunächst beschafft und später an Berlin verkauft werden.  Die Ergebnisse der Untersuchungen sahen beim Einsatz der B-Wagen auch im Rhein-Ruhr-Raum erhebliche Netz-, Zeit-, Kosten und Betriebsvorteile. Auch machte er von Anfang an eine passende Nutzung der hochwertigen Verkehrsbauwerke einer Stadtbahnstrecke möglich.

In umfangreichen Gesprächen zwischen allen Beteiligten wurde versucht, hinsichtlich der Fahrzeugentscheidung eine einvernehmliche Regelung zu erreichen. Hierbei gab es deutlich unterschiedliche Interessen: Das Verkehrsministerium präferierte den Einsatz des Stadtbahnwagen B und einen zumindest vorläufigen Verzicht auf die Weiterverfolgung der Entwicklung des A-Wagens, um endlich sichtbare Erfolge im Stadtbahnbau vorweisen zu können.

Stimme gegen B-Wagen
Die SRR hatte sich dagegen schon frühzeitig gegen den Einsatz des Stadtbahnwagen B in ihrem Bereich ausgesprochen, sah sie darin doch einen Versuch des Landes, die ursprünglichen Planungen eines einheitlichen Stadtbahnnetzes zu verhindern.

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