Die sechs- und zwölfachsigen Gelenkwagen der Rhein-Haardtbahn

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Gelenkzüge ersetzen Altwagen
Die neuen Fahrzeuge entsprachen im wagenbaulichen Teil den zuvor beschafften Wagen, waren jedoch ab Werk nur für eine Fahrdrahtspannung von 750 Volt Gleichstrom ausgelegt und konnten daher unter der auf der Rhein-Haardtbahn Außenstrecke bis zum April 1965 bestehenden Fahrdrahtspannung von 1.200 Volt Gleichspannung nicht verkehren. Daher mussten sie nach ihrer Lieferung um den Jahreswechsel 1963/64 über ein Jahr im alten Mannheimer Betriebshof Collinistraße abgestellt werden, weil die Einsatzstrecke noch nicht umgerüstet war.
Die beiden RHB-eigenen Tw 1123 und 1124 wurden sogar erst 1967 (Tw 1123) und 1968 (Tw 1124) für eine Stromversorgung mit 750 Volt Gleichstrom umgebaut.

Beschreibung der GT6 und GB6
Da alle älteren Fahrzeuge der RHB einen hölzernen Wagenkasten besaßen, waren die neuen Gelenkwagen die ersten RHB-Wagen, deren Wagenkasten aus einer selbsttragenden Stahlleichtbaukonstruktion bestand. Wie bei der Düwag üblich, wurden auf eine selbsttragende Konstruktion mit einem geschweißten Gerippe aus Stahlprofilen Bleche als Außenhaut aufgebracht.
Die Triebwagen besaßen – wie die Standard-Düwags – Monomotordrehgestelle, in denen jeweils ein längs liegender Motor über den bewährten Düwag-Tandemantrieb die beiden Achsen antrieb. Das erste und letzte Drehgestell war Triebdrehgestell, das mittlere Jakobsdrehgestell war wie bei allen Düwag-Gelenkwagen ein reines Laufgestell.
Die Steuerung erfolgte über einen Winkel-Nockenfahrschalter, der liegende Teil war unter der Längssitzbank hinter dem Fahrerplatz eingebaut. Bei den Triebwagen 1123/1124 und 1011/1012 konnte der Fahrschalter zwischen den Spannungen 1.200 Volt (Außenstrecke) und 600 Volt (Stadtstrecken) umgeschaltet werden.

Dreilicht-Spitzenlicht für die Eisenbahn
Im Vergleich zu anderen Triebwagen der RHB war der Verzicht auf eine Druckluftbremse eher ungewöhnlich, durch Einsatz auf einer EBO-Strecke mit dem Ersatz durch eine generatorische Bremse jedoch auch verständlich.
Dem besonderen Status der Strecke als rechtliche Eisenbahn geschuldet war auch die Umrüstung des vorderen Liniennummernkastens am Dachansatz zu einem dritten Scheinwerfer, wie ihn die EBO vorschrieb. Während das bei den ersten Triebwagen noch durch einen nachträglichen Umbau geschah, besaßen die späteren Fahrzeuge dieses charakteristische Element ab Werk.
In der Türanordnung unterschied sich der Triebwagen deutlich von seinen Geschwistern bei anderen Betrieben und im Mannheimer Netz. Er besaß vorne nur eine Einfach-Falttüre und die sonst übliche Doppelfalttüre am Heck entfiel gänzlich. Die Beiwagen hatten jeweils in beiden Wagenteilen nur eine Doppeltür, die außermittig zum Gelenk hin eingefügt war.
Trieb- und Beiwagen wurden durch automatische Scharfenberg-Kupplungen verbunden. In der elektrischen Anlage waren die ersten vier Triebwagen für eine Stromversorgung von 1.200 Volt Gleichstrom auf der Überlandstrecke ausgelegt. Für den Einsatz im Stadtnetz konnten sie auf 600 Volt umgeschaltet werden. Die Wagen ab Tw 1013 waren dagegen ab Lieferung nur für die neue 750 Volt Gleichspannung des Gesamtnetzes ausgelegt.
Die bei den ersten Wagen ab Werk angebrachten Zierleisten aus Aluminium wurden im Betrieb bald entfernt. Lackiert waren alle Fahrzeuge zunächst im Mannheim-Ludwigshafener Farbschema in Hellelfenbein mit schwarzen Zierstreifen. Die ersten beiden RHB-Züge besaßen zudem rote Regenrinnen.
Die Fahrtziele wurden über eine handbediente Zielfilmanzeige im typischen Sichtfenster oberhalb des Stirnfensters angezeigt. Diese Anlagen wurden mit dem Umbau auf Einmannbetrieb auf elektrische Bedienung umgebaut.

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